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Anfrage: Seltene Krankheiten: Abstützung auf die Umsatzgrenze anstatt auf den therapeutischen Quervergleich

Geschäftsnummer:

23.3746

Eingereicht von:

Roduit Benjamin

Einreichungsdatum:

15.06.2023

Stand der Beratung:

Zuständigkeit:

Departement des Innern

Schlagwörter:

Seltene; Preis; Krankheiten; Arzneimittel; Industrie; Umsatzgrenze; Kriterien; Rasch; Zugang; Lösung; Zahler; Rasche; Therapien; Werden; Arzneimitteln; Preisverhandlungen; Verhandlungen; Adäquat; Preisverankerung; Wäre; Tarifierung; Verspätete; Patientinnen; Rascherer; Patienten; Zugang; Ergeben:; Krankheiten; Werden;; Vorteile

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Eingereichter Text

Für die meisten seltenen Krankheiten gibt es keine speziell entwickelten oder zugelassenen Arzneimittel. Ausserdem gibt es derzeit keine spezifischen Kriterien für die Tarifierung in diesem Bereich. Dies wäre jedoch notwendig, da die üblichen Kriterien für die Tarifierung nur begrenzt auf seltene Krankheiten angewandt werden können. Jedoch muss der Zugang zu Arzneimitteln für seltene Krankheiten sehr rasch gewährleistet sein. Wenn ein neues Medikament vergütet werden soll, fehlt oft eine adäquate Preisverankerung, das heisst eine Therapie, deren Preis für den therapeutischen Quervergleich (TQV) verwendet werden könnte. Dies führt häufig zu Verzögerungen bei den Preisverhandlungen zwischen dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und der Industrie. Das BAG stützt sich oft auf ältere Therapien (teilweise auch Off-Label-Therapien), die aus Sicht der Industrie inakzeptabel sind, weil sie nicht adäquat sind. Die Folge dieser langwierigen Verhandlungen ist ein verspäteter Zugang zu den Arzneimitteln und eine verspätete Vergütung, was angesichts des häufigen Mangels an Behandlungsalternativen schockierend ist.

Eine Lösung wäre die Einführung einer Umsatzgrenze für Arzneimittel für seltene Krankheiten. Unterhalb dieser Umsatzgrenze würde kein TQV durchgeführt werden; er würde nur bei Überschreitung (z. B. bei neuen Preisverhandlungen) herangezogen werden. Daraus würden sich Vorteile ergeben: für die Patientinnen und Patienten (ein rascherer Zugang, da die Verhandlungen zwischen dem BAG und der Industrie verkürzt würden), für die Zahlerinnen und Zahler (Budget Impact Capping) und für die Industrie (Planungssicherheit und rasche Verteilung). Hinsichtlich der Umsatzgrenze braucht es Kriterien, die insbesondere die Prävalenz berücksichtigen werden.

1. Ist der Bundesrat bereit, einen solchen Ansatz zu untersuchen und zu bewerten?

2. Werden vom BAG andere Lösungen in Betracht gezogen, um dieses Problem der fehlenden Preisverankerung für seltene Krankheiten zu beheben?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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